Publication: Lebenslange Freiheitsstrafen
Date
Authors
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
Abstract
Dass es lebenslange und damit unbefristete Freiheitsstrafen gibt, gilt in Deutschland weithin als selbstverständlich. Sie haben im allgemeinen Bewusstsein seit langem die Todesstrafe als schwerste Sanktion des Kriminalrechts abgelöst. Höchstens die Sicherungsverwahrung scheint innerhalb des geltenden Rechts ein alternatives Modell zu liefern, das für den Umgang mit Personen in Betracht gezogen wird, die schwere Straftaten begangen haben oder von denen man dies zumindest befürchtet. Dabei unterscheiden sich diese beiden unbefristeten Freiheitsentziehungen, die das deutsche Kriminalrecht noch bis in seine verfassungsrechtliche Interpretation strikt voneinander getrennt hält, aus kriminologischer wie auch aus menschenrechtlicher Perspektive nur wenig.